Für die Benutzung gelten die nachfolgenden Tarifbestimmungen:
1. Fahrausweise
Für jede Fahrt und für jeden zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein besonderer Fahrausweis ausgegeben. Fahrausweise des Bürgerbusses Langenberg sind nach Entwertung für die jeweilige Fahrt nicht übertragbar und berechtigen nicht zu Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten.
Fahrausweisart Preise
Einzelfahrt (voller Preis) 1,90 €
Einzelfahrt (ermäßigter Preis) 1,50 €
4 Fahrten (voller Preis) 6,00 €
2. Ermäßigter Fahrpreis
- Inhaber einer gültigen VRR-Zeitkarte (keine Sondertickets wie Theater u. s. w..)
- Kinder von 6 bis unter 15 Jahren
3. Unentgeltliche Beförderung
- Kinder unter 6 Jahre
- Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des § 59 (2), Ziffer 1 des
Schwerbehindertengesetzes mit gültiger Gebührenmarke
4. Ausschluss
Im Bürgerbus Langenberg gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen VRR-Tarifs.
5. Sonstige Bestimmungen
- Kinder unter 6 Jahre müssen stets begleitet werden.
- Die Beförderung von Fahrrädern ist ausgeschlossen.
- Im Bürgerbus besteht Anschnallpflicht.
- Hunde werden unentgeltlich befördert.
- Es dürfen nur insgesamt 8 Fahrgäste mitgenommen werden.